Rechtsanwalt
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ALEXANDER JEHN
Der Tätigkeitsschwerpunkt von Alexander Jehn liegt im Gesellschafts- und Handelsrecht, insbesondere in der Beratung oftmals inhabergeführter, mittelständischer Unternehmen oder ihrer Gesellschafter bei allen (Re-)Strukturierungs- und Kapitalmaßnahmen, bei Anteils- bzw. Unternehmensveräußerungen sowie Gesellschafterstreitigkeiten. Er berät zudem in erbrechtlichen Fragestellungen, insbesondere im Zuge der Unternehmensnachfolge. Herr Jehn betreut nationale wie internationale Franchise- und Lizenzsysteme bei ihrer Gestaltung und laufenden Unterhaltung, auch in streitigen Verfahren. Herr Jehn hat zahlreiche Beiträge und Publikationen insbesondere im Bereich gesellschaftsrechtlicher Neuregelungen veröffentlicht.
Ausbildung / Berufserfahrung
seit 2005
Gründungspartner
Kolaschnik Partner Rechtsanwälte PartGmbB
2000 bis 2005
Mittelständische Sozietät aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern, Hamburg
1997
Internationale Sozietät aus Rechtsanwälten, Steuerberatern und
Wirtschaftsprüfern, Moskau
1991 bis 2000
Studium und Referendariat in
Passau, Hamburg, Kiel und London.
Tätigkeitsschwerpunkte / Beratungsspektrum
Gesellschafts- und Handelsrecht
Unternehmens- und Immobilientransaktion (M&A)
Franchise- und Lizenzrecht
Gewerblicher Rechtsschutz
Unternehmensnachfolge
Vertragsrecht und Litigation
Vorträge / Publikationen
„Anwendung der neuen Medien im Gesellschaftsrecht“
in Rechtshandbuch E-Business, Luchterhand, 2001
„TransPuG und Corporate Governance Kodex“,
Erich Schmidt Verlag, 2003
„New Guidelines for Corporate Governance in Germany”
in Trends and Developments in Comparative Law, Kluwer Law International, London, 2003