INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG

In der Krise beraten wir Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstände bei der Prüfung von Insolvenzantragsgründen sowie bei der Validierung und Umsetzung von Sanierungsgutachten. Die Erkennung und die gestaltende Beratung zur Vermeidung von Haftungs- und Insolvenzanfechtungsrisiken zählen dabei ebenso zu unserem Leistungsspektrum, wie die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr solcher Ansprüche.

 

Wir begleiten und beraten Gesellschafter und Gesellschaftsorgane im Vorfeld und bei der Durchführung von Insolvenzverfahren. Neben der gesellschafts- und schuldrechtlichen Gestaltungsberatung liegt ein weiterer Schwerpunkt dabei in der arbeitsrechtlichen Umsetzung von Restrukturierungsmaßnahmen durch Interessenausgleich und Sozialplan.

 

Insolvenzverwalter vertreten wir außerdem regelmäßig bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung von insolvenzspezifischen Ansprüchen, insbesondere aus Organhaftung und Insolvenzanfechtung.